Allgemeiner Hinweise

eBuSy wird ab 2024 zusätzlich zur Buchung der Ballmaschinen auch für die Mitgliederverwaltung, sprich Beitragserhebung, genutzt.

Bei der Registrierung zur Nutzung der Ballmaschine und damit verbundener Teilnahme am Lastschriftverfahren, erzeugt eBuSy ein SEPA Mandat mit automatisch generierter Referenz.

  • Der Nutzer stimmt zu, dass für die Beitragserhebung des KTC-Mitgliedsbeitrags gleichermaßen das ursprüngliche- als auch das durch eBuSy generierte- SEPA Mandat verwendet werden kann.

Kerkener Tennis-Club 1980 e.V. (KTC) Kerken, 24.04.2024

Ballmaschinenordnung Kerkener Tennis-Club 1980 e.V. (KTC)

1. Allgemeines

  • Die Ballmaschine ist Eigentum des Kerkener Tennis-Club 1980 e.V. (KTC) und darf nur von Mitgliedern des Vereins genutzt werden. Die Mitglieder müssen vor der Nutzung der Ballmaschine die Anerkennung dieser Benutzerordnung bestätigen.

  • Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre dürfen die Ballmaschine nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.

  • Der Vorstand kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder gänzlich untersagen.

  • Die Nutzung der Ballmaschine ist ausschließlich eingewiesenen Personen gestattet.

  • Als Ansprechpartner für die Ballmaschine gibt es einen Ballmaschinenbeauftragten.

  • Die Nutzungsgebühr beträgt 8,- Euro pro Stunde und wird über „ebusy“ erhoben.

2. Vor der Nutzung (Reservierung)

  • Die Reservierung der Ballmaschine erfolgt durch Buchen dieser über das Buchungssystem „ebusy“. Bitte darauf achten, das Vereinstraining Vorrang hat. Mit der Buchung der Ballmaschine wird nicht automatisch ein Platz gebucht. Vor Ort muss die Ballmaschine zur Nutzung auf einen freien Platz gerollt werden.

3. Nutzung

  • Die Ballmaschine befindet sich im Trainerraum/Heizungsraum und muss nach der Nutzung wieder in den Raum transportiert werden.

  • Das Akku muss vor der Nutzung in die Ballmaschine und nach der Nutzung wieder in das Ladegerät eingebracht werden.

  • Die Ballmaschine darf nur mit den in der Maschine befindlichen Bällen betrieben werden.

  • Die Nutzung darf ausschließlich bei trockenem Wetter erfolgen. Bei Regen und Feuchtigkeit, mit nassen Bällen oder nassen Plätzen, ist die Nutzung ausdrücklich untersagt.

  • Bei einsetzendem Regen während der Nutzungszeit sind Ballmaschine und Bälle sofort zu schützen.

  • Auftretende Störungen, Mängel und/oder Defekte sind umgehend telefonisch oder per Whats-App Nachricht an den Ballmaschinenbeauftragten (Gabriel Pasquesi / 01573-3713446) zu melden.

4. Haftung des Nutzers

  • Der Nutzer verpflichtet sich:
    - Zum pfleglichen Umgang mit der Ballmaschine und dem Zubehör.
    - Defekte und Bedienungsprobleme unmittelbar zu melden.
    - Das Aufladen des Akkus sicherzustellen.
  • Der Nutzer haftet generell für den bestimmungsgemäße Gebrauch.

  • Wer die Ballmaschine vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder nicht bestimmungsgemäß einsetzt, haftet für den entstandenen Schaden.

5. HaftungsausschlussdesKTC

  • Der KTC übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen.

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Der Nutzer hat sich vor dem Gebrauch über den ordnungsgemäßen

  • Zustand der Ballmaschine zu informieren, insbesondere auch zu den elektrischen Anschlüssen.

6. Anerkennung der Ballmaschinenordnung und Datenschutz

  • Durch die Nutzung der Ballmaschine erkennt der Nutzer die Reglements zur Nutzung der Ballmaschine automatisch an.

  • Der Nutzer stimmt ausdrücklich der Verarbeitung und der Speicherung seiner Daten zum Zweck der Verwaltung der Ballmaschine zu.

    Kerkener Tennis-Club 1980 e.V. (KTC) Kerken, 23.06.2023